BGH, Beschluss vom 2026-03-17 - VIII ZB 2/26
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.03.2026
- AktenzeichenVIII ZB 2/26
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Rechtsbeschwerde der Beklagten unzulässig ist, weil sie nicht von einem zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt wurde. Das bedeutet, dass die Klage nicht weiter verfolgt werden kann.
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