BGH, Beschluss vom 2026-03-18 - I ZB 108/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum18.03.2026
- AktenzeichenI ZB 108/25
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs hat der Gerichtshof die Erinnerung eines Schuldners gegen die Kostenentscheidung zurückgewiesen. Es ging um die Gebühr, die durch die Verwerfung der Rechtsbeschwerde entstanden ist.
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