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BGH, Beschluss vom 2026-03-19 - I ZB 108/25

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Anhörungsrüge des Schuldners, die sich gegen einen früheren Beschluss richtete, unzulässig ist. Es wurde auch ein Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden Richter und eine Justizangestellte als unzulässig verworfen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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