Berechtigtes Interesse an Untervermietung nach Auszug einzelner Personen
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum07.10.2025
- AktenzeichenVIII ZR 11/24
In diesem Urteil geht es darum, dass Mieter einer Wohnung das Recht haben, ein Zimmer an eine andere Person unterzuvermieten, wenn ein Mitbewohner auszieht. Der Vermieter kann die Erlaubnis nicht einfach verweigern, wenn ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung besteht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.