Monistisch verfasste europäische Gesellschaft: Alleinige Vertretungsbefugnis des Verwaltungsrats in Bezug auf Rechtsgeschäfte mit geschäftsführenden Direktoren bei lediglich rechtlichem Vorteil für die Gesellschaft; Abgabe einer Willenserklärung gegenüber der Gesellschaft; Berufung auf Vertretungsmangel als Verstoß gegen Treu und Glauben
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.09.2024
- AktenzeichenX ZR 39/23
In diesem Urteil geht es um die Vertretungsbefugnis des Verwaltungsrats einer europäischen Gesellschaft, wenn es um Verträge mit geschäftsführenden Direktoren geht. Es wurde entschieden, dass der Verwaltungsrat alleinige Befugnis für solche Verträge hat, wenn die Gesellschaft dadurch nur einen rechtlichen Vorteil hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.