BGH, Beschluss vom 2024-06-04 - 2 ARs 128/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.06.2024
- Aktenzeichen2 ARs 128/24
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass ein Fall an das Landgericht Mühlhausen/Arnstadt übertragen wird. Dies geschieht nach den Regeln der Strafprozessordnung.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.