Besorgnis der Befangenheit eines Richters bei Autorentätigkeit für eine der Parteien
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum06.03.2025
- AktenzeichenI ZB 50/24
In diesem Urteil wird entschieden, dass eine Richterin am Bundesgerichtshof trotz ihrer Autorentätigkeit für eine Partei nicht befangen ist. Das bedeutet, dass ihre Unparteilichkeit nicht in Frage steht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.