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BGH, Beschluss vom 2026-03-31 - V ZR 122/25

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Anhörungsrüge des Klägers gegen eine vorherige Entscheidung des Senats nicht erfolgreich war. Der Kläger fühlte sich in seinem Recht auf Gehör verletzt, doch der Senat sah dies nicht so.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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