BGH, Urteil vom 2025-02-05 - VIa ZR 557/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum05.02.2025
- AktenzeichenVIa ZR 557/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Oberlandesgericht Hamm in einem vorherigen Beschluss Fehler gemacht hat. Es ging um mögliche Ansprüche eines Käufers gegen einen Fahrzeughersteller, insbesondere wegen unerlaubter Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.