Compliance & Regulatory Monitor

BGH, Beschluss vom 2024-12-19 - III ZR 68/24

In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wurde eine Anhörungsrüge der Beklagten abgelehnt. Die Beklagte hatte sich gegen einen früheren Beschluss gewandt, weil sie der Meinung war, dass die Vorschrift zur Fristsetzung für eine Beschwerde verfassungswidrig sei.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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