Compliance & Regulatory Monitor

BGH, Beschluss vom 2026-03-26 - 2 ARs 64/26

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Amtsgericht Magdeburg weiterhin für die Verhandlung eines Jugendstrafverfahrens zuständig ist. Es gab Streit über die Zuständigkeit zwischen den Amtsgerichten Magdeburg und Wetzlar.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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