BGH, Beschluss vom 2024-09-23 - VIII ZR 55/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum23.09.2024
- AktenzeichenVIII ZR 55/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Anhörungsrüge des Beschwerdeführers, also eine Beschwerde gegen einen vorherigen Beschluss, unzulässig ist. Der Grund dafür ist, dass die eingereichte Beschwerde nicht korrekt begründet wurde und keine relevanten Argumente vorbrachte.
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