Differenzschaden bei arglistiger Täuschung über die Nutzbarkeit eines Grundstücks
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum27.03.2026
- AktenzeichenV ZR 169/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Käufer einen Schadensersatzanspruch hat, wenn der Verkäufer ihm absichtlich wichtige Informationen über ein Grundstück vorenthalten hat. Der Käufer hatte das Grundstück teurer gekauft, weil er auf die Angaben des Verkäufers vertraut hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.