Anhörungsrüge gegen die Nichtzulassung der Revision: Darlegungsanforderung hinsichtlich einer entscheidungserheblichen und eigenständigen Gehörsverletzung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum24.09.2024
- AktenzeichenVIII ZR 104/23
In diesem Urteil wurde eine Anhörungsrüge des Beklagten abgelehnt, weil er nicht ausreichend dargelegt hat, warum seine Rechte auf rechtliches Gehör verletzt wurden. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Rüge unzulässig war, da die erforderlichen Fakten fehlten.
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