BGH, Beschluss vom 2026-04-14 - I ZB 30/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.04.2026
- AktenzeichenI ZB 30/25
In diesem Beschluss legt der Bundesgerichtshof fest, dass der Wert der anwaltlichen Tätigkeit in einem bestimmten Verfahren zur Markenlöschung auf 50.000 Euro festgesetzt wird. Dies geschieht, um den wirtschaftlichen Wert für den Markeninhaber zu berücksichtigen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.