BGH, Beschluss vom 2026-04-14 - I ZB 37/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.04.2026
- AktenzeichenI ZB 37/25
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit in einem speziellen Rechtsbeschwerdeverfahren auf 50.000 Euro festgelegt. Es geht um einen Streit über die Löschung einer Marke und das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.