BGH, Beschluss vom 2025-03-11 - II ZR 23/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.03.2025
- AktenzeichenII ZR 23/23
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Verfahren ruhen soll. Der Beklagte hatte darauf bestanden, und der Kläger hat zugestimmt.
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