Grenzüberschreitende Insolvenz: Internationale Zuständigkeit des Gerichts am Ort der Hauptniederlassung einer selbständig gewerblich oder freiberuflich tätigen natürlichen Person
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum06.02.2025
- AktenzeichenIX ZB 35/22
In diesem Urteil geht es darum, welches Gericht zuständig ist, wenn eine selbständige Person in mehreren Ländern lebt und Insolvenz anmeldet. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass man davon ausgeht, dass sich die Hauptinteressen dieser Person dort befinden, wo ihr Hauptsitz ist, auch ohne Betriebsvermögen oder Personal.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils