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BGH, Urteil vom 2024-10-23 - VIa ZR 450/22

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Kläger Anspruch auf Schadensersatz haben könnte, weil sein Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung aufweist, die die Emissionen im Test unterdrückt. Das Oberlandesgericht München hatte die Haftung der Beklagten (vermutlich ein Autohersteller) zunächst abgelehnt, was nun teilweise aufgehoben wurde.

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