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BGH, Beschluss vom 2024-09-11 - XII ZR 114/23

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vertrag über die Kiesentnahme aufgrund fehlender Schriftform nicht wirksam war. Die Klägerin wollte Akteneinsicht und argumentierte, dass die Bedenken der Beklagten unbegründet seien.

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