Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die Darlegung eines unersetzlichen Nachteils
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum13.03.2025
- AktenzeichenV ZR 188/24
Im vorliegenden Fall wollte der Beklagte die Zwangsvollstreckung eines Urteils aufschieben, weil er befürchtete, dadurch einen unersetzlichen Nachteil zu erleiden. Das Gericht wies den Antrag zurück, da der Beklagte nicht ausreichend nachweisen konnte, dass die Zwangsvollstreckung ihm tatsächlich einen solchen Nachteil bringen würde.
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