(Übertragung der auf den Insolvenzverwalter übergeleiteten Anfechtungsansprüche nach dem Anfechtungsgesetz auf den anfechtenden Gläubiger)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum16.04.2026
- AktenzeichenIX ZR 17/25
In diesem Urteil wird erklärt, dass Anfechtungsansprüche, die im Insolvenzverfahren auf den Insolvenzverwalter übergehen, an einen Gläubiger übertragen werden können. Das bedeutet, wenn ein Gläubiger diese Ansprüche hat, kann er sie auch selbst weiterverfolgen, nachdem sie an ihn übertragen wurden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils