(Übertragung der auf den Insolvenzverwalter übergeleiteten Anfechtungsansprüche nach dem Anfechtungsgesetz auf den anfechtenden Gläubiger)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum16.04.2026
- AktenzeichenIX ZR 17/25
In diesem Urteil wird erklärt, dass Anfechtungsansprüche, die im Insolvenzverfahren auf den Insolvenzverwalter übergehen, an einen Gläubiger übertragen werden können. Das bedeutet, wenn ein Gläubiger diese Ansprüche hat, kann er sie auch selbst weiterverfolgen, nachdem sie an ihn übertragen wurden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.