Compliance & Regulatory Monitor

Auflösung der Kommanditgesellschaft durch Insolvenzverfahrenseröffnung: Beschränkte Haftung des Kommanditisten nach altem Recht für Gewerbesteuerforderungen gegen eine Schiffsgesellschaft

In diesem Urteil wird entschieden, dass Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft, die durch ein Insolvenzverfahren aufgelöst wurde, nicht für Gewerbesteuerschulden haften können, die nach der Insolvenzforderung entstanden sind. Das Gericht hebt eine frühere Entscheidung auf und verweist den Fall zurück zur erneuten Prüfung.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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