Wohnungeigentum: Haftung des vermietenden Wohnungseigentümer für die Beseitigung mit seiner Einwilligung und ohne Gestattungsbeschluss vom Mieter vorgenommener baulicher Veränderungen am Gemeinschaftseigentum zum Umbau eines Restaurants in eine Shisha-Bar; Einwand eines bestehenden Gestattungsanspruchs; Widerklage des auf Unterlassung- und Beseitigung in Anspruch Genommenen auf Beschlussfassung über eine Gestattung; Teilurteil über die Unterlassung der Bauausführung; Aussetzung des auf den Beseitigungsanspruch bezogenen Berufungsverfahrens
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum21.03.2025
- AktenzeichenV ZR 1/24
Der Fall handelt von einem Wohnungseigentümer, dessen Mieter bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum vorgenommen hat, ohne die erforderliche Zustimmung der anderen Eigentümer einzuholen. Der Eigentümer kann für diese Veränderungen haftbar gemacht werden, wenn er sie genehmigt hat oder nichts unternommen hat, nachdem er davon erfahren hat.
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