Zuständigkeit für Entscheidungen über Prozesskosten bei Anhängigkeit des Verfahrens in höherem Rechtszug
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum16.08.2024
- AktenzeichenV ZR 244/17
In diesem Urteil wurde entschieden, dass die vollständige Verantwortung für die Entscheidung über die Prozesskostenhilfe bei einem Berufungsverfahren nicht beim Bundesgerichtshof liegt, sondern beim erstinstanzlichen Gericht. Dies gilt besonders, nachdem das Berufungsverfahren abgeschlossen ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.