BGH, Beschluss vom 2025-03-13 - V ZR 59/24
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum13.03.2025
- AktenzeichenV ZR 59/24
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein vorheriges Gericht nicht richtig war, als es die Klage einer Klägerin annahm, die die Löschung von Zwangshypotheken auf ihren Wohnungen durchsetzen wollte. Die Entscheidung wird zurück an das Berufungsgericht verweisen, weil der Beklagte ein wichtiges Beweisangebot nicht gehört wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.