Anforderungen an die Firmenbezeichnung einer Aktiengesellschaft: Internetadresse als Firmenbestandteil
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.03.2025
- AktenzeichenII ZB 9/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass die Firmenbezeichnung 'v. .de AG' nicht die nötige Unterscheidungskraft hat, um als offizieller Firmenname eingetragen zu werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.