Haftung einer juristischen Person für den Schaden durch eine unerlaubte Handlung ihres Organs - Juristische Person, Organ, Haftungszuweisung, unerlaubte Handlung, "Schneeballsystem", Gesamtschuldner
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum06.03.2025
- AktenzeichenIII ZR 137/24
In diesem Urteil geht es um die Haftung von Unternehmen, wenn deren Verantwortliche, also Organe, durch unerlaubte Handlungen Schäden verursachen. Insbesondere wird erläutert, wie diese Haftung verteilt wird, wenn mehrere Unternehmen beteiligt sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.