Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs im Wege einer Stufenklage: Wert des Beschwerdegegenstands bei Auskunftserteilung; Verletzung rechtlichen Gehörs
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum25.09.2024
- AktenzeichenIV ZB 21/23
In diesem Fall geht es um einen Pflichtteilsanspruch, den ein Kläger gegen die Erbin seiner verstorbenen Mutter geltend macht. Das Gericht hat entschieden, dass die Beklagte bestimmte Auskünfte geben muss und auch eine eidesstattliche Versicherung abgeben soll.
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