BGH, Beschluss vom 2024-10-22 - XI ZR 296/21
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum22.10.2024
- AktenzeichenXI ZR 296/21
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Antrag einer Klägerin, ein Verfahren auszusetzen, abgelehnt wurde. Ihre Beschwerde gegen einen vorherigen Beschluss eines Oberlandesgerichts wurde ebenfalls zurückgewiesen, weil die Angelegenheit nicht grundlegend ist.
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