Folgen einer Patentverletzung: Verjährung eines Anspruchs auf Auskunft und Rechnungslegung nach rechtskräftiger Feststellung des Hauptanspruchs; Inhalt und Umfang des Anspruchs auf Auskunft- und Rechnungslegung bei zusammengesetzten Vorrichtungen mit nur einzelnen patentierten Teilen - Aufschlussgerät
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.10.2024
- AktenzeichenX ZR 145/23
In diesem Urteil wird entschieden, dass der Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung bei Patentverletzungen nicht vor dem Hauptanspruch verjährt, auch wenn der Hauptanspruch bereits rechtlich bestätigt wurde. Außerdem wird festgelegt, dass Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung auch bei zusammengesetzten Geräten gelten, bei denen nur einzelne Teile patentiert sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.