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BGH, Beschluss vom 2025-02-25 - VIII ZR 12/24

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Anhörungsrüge des Beklagten gegen die Ablehnung seiner Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig zurückgewiesen wurde. Der Beklagte konnte nicht nachweisen, dass ihm das rechtliche Gehör verwehrt wurde.

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