BGH, Beschluss vom 2024-09-24 - XI ZR 342/22
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum24.09.2024
- AktenzeichenXI ZR 342/22
In diesem Fall ging es um eine Klage, bei der die Klägerin von der Beklagten eine Rechnungslegung für Konten verlangt hat. Das Gericht hat entschieden, dass die Klage nicht weiterverfolgt werden kann, weil der Streitwert unter 20.000 Euro liegt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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