BGH, Beschluss vom 2025-03-18 - XI ZR 101/24
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum18.03.2025
- AktenzeichenXI ZR 101/24
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Kläger nicht in Berufung gehen kann. Grund dafür ist, dass das Gericht nicht über einen wichtigen rechtlichen Aspekt entscheiden muss, da der Darlehensvertrag schon erfüllt war, als der Kläger ihn widerrufen wollte.
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