BGH, Beschluss vom 2024-10-07 - X ZB 6/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum07.10.2024
- AktenzeichenX ZB 6/22
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wird der Wert der anwaltlichen Tätigkeit in einem Verfahren zur Löschung eines Gebrauchsmusters auf 1.738 Euro festgelegt. Der Antragsteller hatte gegen die Entscheidung des Patentgerichts Beschwerde eingelegt, diese aber später zurückgezogen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.