BGH, Beschluss vom 2024-10-07 - X ZB 7/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum07.10.2024
- AktenzeichenX ZB 7/22
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) geht es um die Festsetzung des Werts einer anwaltlichen Tätigkeit im Zusammenhang mit einem Löschungsantrag für ein Gebrauchsmuster. Der Wert wird auf 1.738 Euro bestimmt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.