Anhörungsrüge: Verletzung des rechtlichen Gehörs des Nebenbetroffenen in einem Kartellrechtsverfahren
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.03.2025
- AktenzeichenKRB 101/23
In diesem Fall geht es um eine Anhörungsrüge, also eine Beschwerde, weil die Nebenbetroffene der Meinung war, dass ihr rechtliches Gehör nicht beachtet wurde. Das Gericht hat diese Rüge zurückgewiesen und erklärt, dass sie ausreichend gehört wurde und ihre Argumente berücksichtigt wurden.
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