BGH, Beschluss vom 2024-10-18 - I ZA 4/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum18.10.2024
- AktenzeichenI ZA 4/24
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine so genannte Anhörungsrüge der Antragstellerin abgelehnt. Diese Rüge war unzulässig, weil die Antragstellerin nicht ausreichend erklärt hat, warum ihr Anliegen nicht beachtet wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.