Rückabwicklung einer fondsgebundenen Rentenversicherung: Fehlende Angabe des Lebensversicherers über die Nichtzugehörigkeit zu einem Sicherungsfonds in der Verbraucherinformation
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum16.10.2024
- AktenzeichenIV ZR 67/23
In diesem Fall ging es um eine fondsgebundene Rentenversicherung, bei der der Versicherer nicht gesagt hat, dass er nicht zu einem Sicherungsfonds gehört. Der Kläger wollte die Versicherung rückgängig machen und die Gerichte mussten entscheiden, ob der Vertrag gültig ist oder nicht.
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