Compliance & Regulatory Monitor

Einbau eines Motortyps mit bereits vom Kraftfahrt-Bundesamt nicht als unzulässige Abschalteinrichtungen eingestuften Funktionen

In diesem Urteil geht es darum, ob ein Autohersteller für den Einbau von bestimmten Motorfunktionen haften muss, die als unzulässige Abschalteinrichtungen angesehen werden könnten. Das Gericht hat entschieden, dass der Klägerin kein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags zusteht, weil es keinen nachweisbaren Schaden gibt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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