BGH, Urteil vom 2025-04-01 - VIa ZR 1491/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum01.04.2025
- AktenzeichenVIa ZR 1491/22
In diesem Urteil wurde entschieden, dass eine Klägerin keinen Anspruch auf Schadensersatz hat, weil sie nicht beweisen konnte, dass in ihrem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch festgestellt, dass sie möglicherweise einen Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn sie den sogenannten Differenzschaden nachweisen kann.
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