BGH, Beschluss vom 2025-03-25 - 5 ARs 5/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum25.03.2025
- Aktenzeichen5 ARs 5/25
In diesem Fall hat das Bundesgericht (BGH) entschieden, dass die Beschwerde einer Person gegen eine frühere Entscheidung unzulässig ist. Der Antrag, einen Vollstreckungshaftbefehl anzufechten, wurde abgelehnt, und die Person muss die Kosten für das Verfahren tragen.
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