BGH, Beschluss vom 2025-03-13 - AnwZ (Brfg) 49/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum13.03.2025
- AktenzeichenAnwZ (Brfg) 49/24
Der Antrag eines Anwalts, gegen ein Urteil des Anwaltsgerichtshofs Berufung einzulegen, wurde für unzulässig erklärt. Dies geschah, weil er die Frist zur Begründung des Antrags versäumt hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.