BGH, Beschluss vom 2025-03-26 - III ZR 182/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.03.2025
- AktenzeichenIII ZR 182/24
In diesem Fall hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass die Revision, also eine Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof, nicht zugelassen wird. Die rechtlichen Fragen sind nicht grundlegend genug, um eine höhere Instanz einzubeziehen.
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