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BGH, Beschluss vom 2024-10-10 - V ZB 55/23

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Berufung des Beklagten unzulässig ist, weil er die Frist dafür versäumt hat. Der Beklagte hatte versucht, Prozesskostenhilfe zu beantragen, jedoch waren seine Angaben dazu nicht plausibel, was zu der Ablehnung führte.

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