Wohnungseigentümergemeinschaft: Aufstellen eines Gedenksteins in dem als Ziergarten genutzten Gemeinschaftsgarten
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum11.10.2024
- AktenzeichenV ZR 22/24
In einem Wohnkomplex wollte ein Eigentümer einen Gedenkstein im gemeinschaftlichen Garten aufstellen. Das Gericht entschied, dass dies keine grundlegende Veränderung des Gartens darstellt, da der Gedenkstein im Rahmen der Gemeinschaftsordnung erlaubt ist und der Garten weiterhin genutzt werden kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.