Auskunftsanspruch eines Gesellschafters auf Mitteilung der Namen, Anschriften und Beteiligungshöhen der Mitgesellschafter
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum22.01.2025
- AktenzeichenII ZB 18/23
In diesem Gerichtsurteil geht es um das Auskunftsrecht eines Gesellschafters. Er hat das Recht, die Namen und Anteile seiner Mitgesellschafter zu erfahren, auch wenn er dies zur Abgabe von Kaufangeboten nutzen möchte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.