Personenstandssache: Eheschließung in Deutschland per Videotelefonie vor einer Behörde in den Vereinigten Staaten von Amerika
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum25.09.2024
- AktenzeichenXII ZB 244/22
In einem Urteil wurde entschieden, dass eine Eheschließung per Videotelefonie vor einer Behörde im Ausland, während die Partner in Deutschland sind, in Deutschland nicht gültig ist. Daher müssen Paare, die in Deutschland leben, ihre Ehe nach deutschen Regeln schließen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.