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Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssache: Wohnungseigentümerversammlung während der Corona-Pandemie; Hinweis auf Möglichkeit der Online-Teilnahme in der Ladung

In dem Urteil wurde entschieden, dass eine Eigentümerversammlung während der Corona-Pandemie stattfinden durfte, auch wenn einige Eigentümer nicht teilnehmen konnten, weil sie die 2G-Regelung nicht erfüllten. Der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft muss nicht im Vorfeld auf die Möglichkeit der Online-Teilnahme hinweisen, muss jedoch eine solche Versammlung abhalten, wenn jemand nicht persönlich kommen kann.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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