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Wohnungseigentumsrechtliches Beschlussanfechtungsverfahren: Pflicht des Klägers zur Sachstandsanfrage bei Gericht bei Verzögerungen der Klagezustellung

In einem Verfahren, in dem jemand gegen einen Beschluss von Wohnungseigentümern klagt, muss der Kläger bei Verzögerungen der Klagezustellung innerhalb eines Jahres nach Ablauf einer bestimmten Frist nachfragen, wie es um seine Klage steht. Wenn er dies nicht tut, wird die Klage als verspätet angesehen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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